Anders als im Privatbereich sind in allen Arbeitsstätten Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben.
Geregelt wird dies in der Arbeitsstättenvorordnung, die Anforderungen für Arbeitsstätten vorgibt.
Die genaue Anforderungen können Sie in der ASR A2.2 nachlesen.
Je nach Grundfläche des Gebäudes und der Höhe der Brandgefährdung ist eine gewisse Anzahl an Feuerlöscher bzw. Löschmitteleinheiten vorgeschrieben.
Lassen sie diese von uns Berechnen und Ihre Arbeitstätte sicher ausstatten.