Brandschutztüren Prüfung

Zu den Feuerschutzabschlüssen gehören Feuer und
Rauchschutztüren, die in allen öffentlichen Gebäuden sowie in einigen Privatbereichen durch die Landesbauordnung vorgeschrieben sind. Feuerschutztüren sollen die Ausbreitung von
Flammen verzögern. Sie sind aber nicht zwangsläufig rauchdicht. Hierfür gibt es Rauchschutztüren, die als RS gekennzeichnet sind.

Beide Türen haben die Aufgabe Flucht und Rettungswege abzuschotten und diese so lange wie möglich frei von Gefahren zu halten. Feuerschutztüren müssen generell geschlossen sein.  

Sie unterliegen regelmäßigen Prüfpflichten.
Fragen sie bei uns nach und lassen sie sich beraten.