Rauchwarnmelder

In Bayern sind Rauchmelder in allen Häusern und Wohnungen vorgeschrieben. Alle Schlaf-, Kinderzimmer, und Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, müssen mit Rauchemeldern ausgestattet sein. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich. Für die Wartung der Mieter selbst.

Bedenken Sie, dass bis jetzt nur 60% aller Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet sind.