Brandschutzbeauftragter

Brandschutzbeauftragter /
externer Brandschutzbeauftragter

Jede Firma / Behörde / Organisation benötigt eine brandschutzverantwortliche Person.
Diese kann z.B. die Führungskraft sein oder ein
Brandschutzbeauftragter.


Der Brandschutzbeauftragte muss vom Arbeitgeber schriftlich beauftragt werden und muss speziell ausgebildet sein nach den
gesetzlichen Vorgaben der Berufsgenossenschaft nach DGUV-Information 205-003.

Ein externer Brandschutzbeautragter bringt Ihnen viele Vorteile:

  • Die Brandschutzaufgaben werden aus einer Hand organisiert
  • Ihre Mitarbeiter haben mehr Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben
  • ein externer Brandschutzbeauftragter arbeitet unabhängig, professionell, objektiv und zügig!